Hallo Marc,
Wednesday, July 14, 2004, 4:25:12 PM, you wrote:
...
Zugegebener Maßen ist die Sachlage bei Fine-Art Photographien eine andere, was aber bei Photographien in einem technischen Museum nicht wirklich eine Rolle spielt, oder?
Allerdings wurden die Aufnahmen in einem technischen Musuem als Beispiel für die Erlaubnis "FineArt" zu fotografieren angeführt.
Bzw. argumentiert, dass Fotos von Kunstwerken, die von öffentlichem Grund aus erstellt wurden, "frei" seien. Das ist bei "FineArt" nicht der Fall, hier hat der Urheber (bzw. die Verwertungsgesellschaft) durchaus noch ein Wörtchen mitzureden, wie in den angebenen Artikeln nachzulesen ist.
Bei Gebäuden ist das anders: "[..] Im Himblick auf Rechte des Archtitekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde [..]"
Abgesehen davon wollte ich v.a. darauf hinweisen, daß bei Innenaufnahemn in jedem Fall die Erlaubnis des Eigentümers nötig ist, auch bei öffentlichen Gebäuden.
Für wissenschaftliche Werke gibt es Ausnahmen via Zitatrecht.
MfG Olaf