Nenne Deine Quellen. Bringe Einzelbelege bei. Behaupte nichts, von dem Du nicht weißt, dass es wahr ist.
Aber aber nicht alle Anwälte abhält. /me erinnert sich an den Anwalt, der vor ca. 3 Monaten ankam und verlangte, dass eine nahezu wörtliche Mitschrift eines ARD/BayrischerRundfunk-"Monitor"-Beitrags entfernt würde.
Nein, es war nicht der Anwalt des Bayrischen Rundfunks, der einen Urheberrechtsverstoss gelten machen wollte. Es war der Anwalt einer Person, die im Beitrag Interviewt wurde und auch unter Namensnennung vorher angekündigt (und deren Position als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit abgefilmten Registerauszügen belegt wurde).
Es ging dabei auch nicht um die Frage, ob die in der Reportage geschilderten Umstände wahrheitswidrig wären, oder darum, ob die Transkribierung des Beitrags fehlerhaft wäre. Der Text als solcher wurde also nicht in Frage gestellt.
Vielmehr sah der Anwalt die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt, da dieser Beitrag über Google unter dem Namen seiner Mandantin auffindbar gemacht würde. (Dabei war es nicht von Belang, dass das Video des Beitrags nach wie vor über die Webseiten von "Monitor" abrufbar, inkl. Interview, Video, Namenseinblendung seiner Mandantin und Dokumentenabfilmung)
Dass der Anwalt keinen Nachweis seiner Mandantierung beibringen wollte haben wir außer acht gelassen mit Rücksicht auf die Tatsache, dass er noch keine gebührenbewehrte Abmahnung, sondern "letzte Aufforderungen" verschickt und diese auf Nachfrage auch bekräftigt hat.
-jha-