Nenne Deine Quellen. Bringe Einzelbelege bei. Behaupte
nichts, von dem
Du nicht weißt, dass es wahr ist.
Aber aber nicht alle Anwälte abhält.
/me erinnert sich an den Anwalt, der vor ca. 3 Monaten ankam und verlangte,
dass eine nahezu wörtliche Mitschrift eines
ARD/BayrischerRundfunk-"Monitor"-Beitrags entfernt würde.
Nein, es war nicht der Anwalt des Bayrischen Rundfunks, der einen
Urheberrechtsverstoss gelten machen wollte.
Es war der Anwalt einer Person, die im Beitrag Interviewt wurde und auch
unter Namensnennung vorher angekündigt (und deren Position als
Geschäftsführer einer Gesellschaft mit abgefilmten Registerauszügen belegt
wurde).
Es ging dabei auch nicht um die Frage, ob die in der Reportage geschilderten
Umstände wahrheitswidrig wären, oder darum, ob die Transkribierung des
Beitrags fehlerhaft wäre. Der Text als solcher wurde also nicht in Frage
gestellt.
Vielmehr sah der Anwalt die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt,
da dieser Beitrag über Google unter dem Namen seiner Mandantin auffindbar
gemacht würde.
(Dabei war es nicht von Belang, dass das Video des Beitrags nach wie vor
über die Webseiten von "Monitor" abrufbar, inkl. Interview, Video,
Namenseinblendung seiner Mandantin und Dokumentenabfilmung)
Dass der Anwalt keinen Nachweis seiner Mandantierung beibringen wollte haben
wir außer acht gelassen mit Rücksicht auf die Tatsache, dass er noch keine
gebührenbewehrte Abmahnung, sondern "letzte Aufforderungen" verschickt und
diese auf Nachfrage auch bekräftigt hat.
-jha-