ferdinand@grassmann.info (Ferdinand Grassmann) writes:
Zum einen nützt es nichts, wenn das Mitglieder aus anderen Ländern hochladen, da die Vervielfältigung (bestimmungsgemäß) auch in Deutschland abrufbar ist und damit deutsches Recht Anwendung findet.
Das ist doch komplet wirr ;) Ob eine Seite in Deutschland abrufbar ist, ist gänzlich unerheblich. Der Server steht in den USA und läuft unter einer .org-Adresse und der Uploader kommt aus einem dritten Land - wie und warum sollte das deutsches Spezialrecht greifen?