On 8/15/07, DaB. <WP(a)daniel.baur4.info> wrote:
wie ich schon sagte, sind die Logos teilweise
umstritten. Das von dir genannte
Bild ist einfach zu einfach, um Urheberschutz zu genießen (ich verm., sowas
gibt's auch im US-recht).
Das einzige Urteil, was ich bisher in der Logo-Sache zitiert gesehen
habe, ist das deutsche BVerfG-Urteil zum Laufenden Auge. Wenn es sehr
ähnlich gelagerte Präzedenzfälle aus anderen Ländern gibt, würde mich
das interessieren - das Telefonbuch-Urteil aus den USA scheint mir
nicht wirklich vergleichbar.
Das Hauptproblem sehe ich in der Kennzeichnung "Erreicht nicht die
nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen, jedoch
markenrechtlich geschützt." (Ist jetzt weniger prominent, aber immer
noch vorhanden.) Das ist eine ziemlich heftige Bewertung, und ich kann
mir gut vorstellen, dass eine Firma, die viel Geld in ihre "corporate
identity" investiert hat, es nicht gerne sieht, wenn ihr das
Urheberrecht an ihren Logos schlichtweg abgesprochen wird. Eine Klage
könnte dann erfolgen um diese Aussage gerichtsfest zu widerlegen.
"Fair use" ist in der Hinsicht weniger problematisch, da wir die
Rechte am Logo positiv bekräftigen und uns auf Schrankenregelungen
berufen.
Was spricht dagegen, sich auch in de.wp auf die Schrankenregelungen
des deutschen Urheberrechts (Zitatrecht usw.) zu berufen, um solche
Logos einzubinden? Die Licensing Policy der Foundation ließe das
problemlos zu.
--
Toward Peace, Love & Progress:
Erik
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