On Wednesday 14 July 2004 19:35, Andrsvoss wrote:
Marco Krohn wrote:
ja, das ist richtig. Allerdings bitte beachtet, dass § 59 UrhG keine GFDL Bilder "liefert". Dem steht § 62 UrhG im Weg. Dies habe ich vor einiger Zeit in dem Artikel
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
beschrieben. Ob die Bilder trotzdem mit unserer Lizenz kompatibel sind, steht allerdings auf einem völlig anderen Blatt.
Ich die -IMHO - Irrlehre, dass uns die GNU-FDL verbiete freie Fotos einzustellen, weil diese nur in den Grenzen des § 62 UrhG geändert werden dürfen
hier solltest du wenigstens hinzufügen, was "frei" in diesem Fall für dich bedeutet.
"(3) Bei Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken sind Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen zulässig, die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt."
§ 62 III UrhG ist eine Relativierung von § 62 I UrhG - dieser lautet:
"(1) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden."
D.h. Änderungen sind grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind in III aufgeführt. (mir ist klar, dass du das weißt)
Viele Grüße, Marco