Das einzige wo wir wirklich strikt NEIN sagen sind
rechtliche
Beschränkungen,
also so Sachen wie Logos und dahinter stehe ich voll und ganz.
Also keine Bilder von lebenden oder vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Personen mehr
in die Commons, da hier stets Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der
Persönlichkeitsrechte bestehen?
Panoramafreiheit besteht in den USA für Skulpturen/Bildwerke/etc meines Wissens nie und
die Ausnahme "Architektur/Gebäude" ist 2001 ausgelaufen.
D.h. keine Bilder von Gebäuden, die bei unbekanntem Architekten jünger als 140 Jahre sind.
In de-wikipedia betrachten wir (bislang) bei Uploads die urheberrechtlichen Aspekte der
(Licht-)Bildwerke, weniger jedoch solche des Marken-, Patent-, Namens- und auch
Persönlichkeitsrechts.
Wenn ich das richtig verstehe, sollen jedoch in den Commons keinerlei
Verwendungsbeschränkungen bestehen. Damit sind dann nicht nur Fotos von lebenden Personen
tabu, zu denen sich stets "nicht statthafte Nutzungen" sind, die von der GFDL
gedeckt wären.
Tabu wären auch Bildern von Gegenständen unter Gebrauchsmusterschutz, da diese z.B. zum
vielzitierten "Postkartendruck" (stichwort: Fotos von Kraftfahrzeugen oder in
Produkten des Mitbewerbs) nicht nutzbar sind.
-jha-