Das einzige wo wir wirklich strikt NEIN sagen sind rechtliche Beschränkungen, also so Sachen wie Logos und dahinter stehe ich voll und ganz.
Also keine Bilder von lebenden oder vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Personen mehr in die Commons, da hier stets Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte bestehen?
Panoramafreiheit besteht in den USA für Skulpturen/Bildwerke/etc meines Wissens nie und die Ausnahme "Architektur/Gebäude" ist 2001 ausgelaufen. D.h. keine Bilder von Gebäuden, die bei unbekanntem Architekten jünger als 140 Jahre sind.
In de-wikipedia betrachten wir (bislang) bei Uploads die urheberrechtlichen Aspekte der (Licht-)Bildwerke, weniger jedoch solche des Marken-, Patent-, Namens- und auch Persönlichkeitsrechts.
Wenn ich das richtig verstehe, sollen jedoch in den Commons keinerlei Verwendungsbeschränkungen bestehen. Damit sind dann nicht nur Fotos von lebenden Personen tabu, zu denen sich stets "nicht statthafte Nutzungen" sind, die von der GFDL gedeckt wären.
Tabu wären auch Bildern von Gegenständen unter Gebrauchsmusterschutz, da diese z.B. zum vielzitierten "Postkartendruck" (stichwort: Fotos von Kraftfahrzeugen oder in Produkten des Mitbewerbs) nicht nutzbar sind.
-jha-