"Martin Zeise" mail@martin-zeise.de writes:
Auch ist die Frage, welches Recht für die deutsche Wikipedia gilt, die ja auf einer in den USA angemeldeten Domain liegt, noch nicht beantwortet.
Sagen wir's mal so: Es ist jedes Recht anwendbar, das anwendbar ist.
DE-Recht ist anwendbar, weil für die DE-Justiz fast alle Autoren greifbar sind.
US-Recht ist anwendbar, weil da die Server stehen und zur Not abgeklemmt werden können.