Wir haben in der Wikipedia einige von Usern selbst geschossenen Fotos von Exponaten des Deutschen Museums ([[Deutsches Museum/Galerie]] - öhm, scheint alles vom Nutzer Softeis zu sein). Fotografieren ist dort erlaubt, siehe:
http://www.deutsches-museum.de/info/allgem/infoall.htm#foto
...für private Zwecke. Gewerbliche Aufnahmen sind aber nur nach Absprache mit der Pressestelle gegen Gebühr gestattet.
Nun ist mit Public Domain und mit GFDL auch explizit die kommerzielle Nutzung erlaubt, und das läuft darauf hinaus, dass unter Umständen die GFDL nicht so einfach angewendet werden kann.
Wie sieht es nun rechtlich aus, irgendwelche Präzedenzfälle?
Das würde mich auch interessieren, da ich zahlreiche Fotos z.B. im [[Karl-Marx-Haus]], im [[Städtisches Museum Simeonstift]] und im [[Technik Museum Speyer]] geschossen und in die Wikipedia hochgeladen habe.
Allerdings habe ich bei den letzten beiden Museen extra an der Kasse gefragt, ob das fotografieren erlaubt ist. Im Simeonstift, durfte ich nur nicht mit Blitz arbeiten, aber in Technik Museum gab es keine Beschränkung.
Ich habs bei http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen auf die Liste gesetzt.
Gruß Andrsvoss