Am Mittwoch, 8. Juni 2005 07:16 schrieb Ivo Köthnig:
Am Mittwoch 08 Juni 2005 03:15 schrieb Florian Hannemann:
Klaus Graf wrote:
Es stellt sich auch noch die Frage, wem der Film nun urheberrechtlich gehört. Urheberrecht in den USA auch noch ein Thema für sich. Gehört der Film einer Person, mehreren Personen, einer Firma? Im letztgenannten Fall würde bei uns wohl die selbe Regel gelten, wie in den USA?! Firmen sind ja potentiell unsterblich.
Nach deutschem Recht läge vermutlich ein gemeinsames Urheberrecht von Drehbuchautor, Regisseur und Produzent vor (und das sind alles Personen). Sprich: 70 Jahre, nachdem der letzte davon tot ist, wird das Werk gemeinfrei. Falls allerdings der Film in den USA tatsächlich public domain ist (was ich bezweifle, auf einen Rechtsstreit würde ich das nicht unbedingt ankommen lassen), heißt das doch (jetzt Frage an Klaus Graf): Jeder amerikanische(!) Bürger kann mit dem Film alles(!) tun, sprich: auch in Deutschland eine Nutzung gestatten. Wenn ein Amerikaner den Film nun auf archive.org hochlädt, passiert genau das. Oder liege ich da ganz falsch, und die amerik. public domain unterliegt noch anderen Einschränkungen als der, dass sie nur für Amerikaner gilt? Was konkret spricht dagegen, dass jeder x-beliebige Amerikaner uns weltweit Rechte für Werke einräumen kann, die in den USA public domain sind?
Uli