Wenn also die Bilder "auf Commons
problemlos" sind, brauchen wir den
"Ausnahmen-Upload" auf de nicht; falls sie nicht problemlos sind,
bruachen wir ihn. /OB/ das so ist, ist eher eine Frage fuer commons-l.
Wenn die Commons alle Bilder hosten sollen, dann braucht es dort an jedem Bild ein
mindestens zweidimensionales License-Chart, an dem aufgeführt wird, in welchem Land ein
Bild unter welchem Licensetag nutzbar ist. Und diese Kategorisierung sollte dann auch dazu
führen, dass entsprechend geflagte Bilder in den "nicht nutzbar"-Sprachversionen
gar nicht erst einbindbar sind.
Andersherum möchte ich nicht wissen was passiert, wenn wir sagen "ob
Schutzlandprinzip oder nicht, lässt sich nicht so richtig sagen, US-Recht ist in jedem
Fall anzuwenden", in DE den Bilderupload zusperren und dann mit unserer hier dann
überflüssig gewordenen URV-Jägertruppe in den Commons aufräumen.
Dann könnte man z.B. schon alle Bilder auf Löschen setzen, auf denen Bauwerke abgebildet
sind, deren Architekt noch nicht erwiesenermaßen 70 Jahre tot ist; wissen wir doch
inzwischen, dass der Architektur selbst eines "stinknormales Einfamilienhauses"
Schöpfungshöhe zugesprochen erhält. Oder alle auf PD-US-gov geflagten Bilder auf
Zivilpersonen und nicht-US-Militärpersonen durchschauen, bei denen dann ggf. Verletzung
der Persönlichkeitsrechte zu prüfen sind.
-jha-