Wenn also die Bilder "auf Commons problemlos" sind, brauchen wir den "Ausnahmen-Upload" auf de nicht; falls sie nicht problemlos sind, bruachen wir ihn. /OB/ das so ist, ist eher eine Frage fuer commons-l.
Wenn die Commons alle Bilder hosten sollen, dann braucht es dort an jedem Bild ein mindestens zweidimensionales License-Chart, an dem aufgeführt wird, in welchem Land ein Bild unter welchem Licensetag nutzbar ist. Und diese Kategorisierung sollte dann auch dazu führen, dass entsprechend geflagte Bilder in den "nicht nutzbar"-Sprachversionen gar nicht erst einbindbar sind.
Andersherum möchte ich nicht wissen was passiert, wenn wir sagen "ob Schutzlandprinzip oder nicht, lässt sich nicht so richtig sagen, US-Recht ist in jedem Fall anzuwenden", in DE den Bilderupload zusperren und dann mit unserer hier dann überflüssig gewordenen URV-Jägertruppe in den Commons aufräumen.
Dann könnte man z.B. schon alle Bilder auf Löschen setzen, auf denen Bauwerke abgebildet sind, deren Architekt noch nicht erwiesenermaßen 70 Jahre tot ist; wissen wir doch inzwischen, dass der Architektur selbst eines "stinknormales Einfamilienhauses" Schöpfungshöhe zugesprochen erhält. Oder alle auf PD-US-gov geflagten Bilder auf Zivilpersonen und nicht-US-Militärpersonen durchschauen, bei denen dann ggf. Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu prüfen sind.
-jha-