Hallo,
wieder mal eine Sammelantwort, um den Thread nicht weiter aufzublähen:
[ Übergreifend ]
Ich denke, http://www.freedomforlinks.de/ ist da ein besserer Ansprechpartner, da sich diese mit der Materie um einiges laenger beschaeftigen.
Theoretisch ja, aber die Initiative "Freedom For Links" (FFL) gibt es nicht mehr: Der Verein ist aufgelöst. Meine erste Reaktion auf diese Feststellung war zu überlegen, ob man das Projekt nicht wiederbeleben könnte; nach einem Gespäch mit Frau Hering, der Begründerin von FFL, kenne ich einige Interna, auf die ich hier nicht eingehen möchte. Klar wurde mir dabei jedenfalls, dass das Betreiben einer Initiative wie FFL die Existenz des Betreibers ruiniert, sobald sie funktioniert und der Betreiber daher in den Brennpunkt gerät.
Genau aus diesem Grund gibt es in Deutschland auch keine ernstzunehmenden (d.h. aktiven und öffentlichkeitswirksamen) Netzinitiativen à la FFL oder EFF: Einzelpersonen brechen unter der Belastung zusammen, und funktionsfähige Gruppen oder Kollektive bilden sich nicht, warum auch immer.
Ich könnte die Domain und die Marke FFL übrigens vielleicht für eine Wiederbelebung bekommen; Voraussetzung wäre jedoch ein gut funktionierendes Team von mindestens sechs Leuten, die die Last des Projektes gemeinsam tragen müssten (PR, Journalist, Rechtsanwalt, Webdesigner/ Programmerier, Steuerberater usw.). Allerdings ist dieses Team nicht in Sicht.
[ Meine Abmahnung ]
Florian schrieb:
sag mal hast du überhaupt schon daran gedacht, Prozesskostenhilfe zu beantragen? Bzw. hat dich einer deiner grandiosen Anwälte darauf hingewiesen?
Keiner der beiden Anwälte hat das von sich aus angebracht, ich habe aber zuletzt noch ein paar kleine Ergänzungen zu [[Armenrecht]] und [[Prozesskostenhilfe]] eingetragen und dazu selbst etwas recherchiert.
Der Fall wird beim jeweiligen Gericht einer Vorprüfung unterzogen; hat das Verfahren Aussicht auf Erfolg, *kann* eine PkH bewilligt werden; i.d.R. handelt es sich dann um einen Kredit; bei Verlust des Prozesses musst Du die gegnerischen Anwaltskosten in jedem Falle selbst tragen. Ausserdem muss PkH anscheinend bei dem jeweiligen Gerichtsstandort beantragt werden, der bei UrhG-Geschichten vorher nicht bekannt ist (vermutlich wäre es München).
Martin schrieb:
Vermutlich [...] musst Du Dein Problem so umformulieren, dass Lieschen Müller das Problem versteht [...]
Klar wäre es schön, wenn ich die Thematik so artikulieren könnte, dass es laienverständlich ist und gleichzeitig nicht unwahr wird ;) Das war ja m.E. auch das Erfolgrezept von FFL (s.o.): Da gab es einen PR-Profi, der die komplizierte Materie strukturiert und verdaubar aufbereitet hat.
Allerdings muss man das eben können; ein Beispiel für einen m.E. mißglückten Versuch der populistischen Aufbereitung ist http://www.rettet-das-internet.de/.
[ Konsequenzen für mich ]
Heute veröffentlichte die IFPI eine Pressemitteilung, dass die Kanzlei Waldorf einen "unbelehrbaren Urheberrechtsverletzer" erfolgreich verklagt habe; auch in diesem Fall ging es um die Verbreitung von angeblichen Umgehungsvorrichtungen, sonst gibt es einige Unterschiede (vgl. http://www.golem.de/0411/34585.html). Für mich bedeutet das jedoch trotz aller Unterschiede der Fälle, dass die Kanzlei Waldorf gezielt nach Verletzungen der Unterlassungsvereinbarung fahndet, um die Vertragsstrafe kassieren zu können. Das sähe also tatsächlich für mich nach einem K.O. in der Wikipedia aus :-(
[ Risikoabschätzung Wikipedia ]
Ivo schrieb:
Ich denke an dieser Stelle wird es noch etwas komplizierter. Haftbar wäre jeder, der in der Lage ist den Link zu entfernen. Das können auch normale Nutzer. [...] Würde ein Gericht dieser Argumentation wirklich folgen, wäre unser Problem aber noch viel größer, als es jetzt aussieht. [...]
Genau das ist das Problem dieser Geschichte: Die Haftung für Hyperlinks durch die Argumentation mit der Schaffung von "Gefahrenquellen", der "Zueigenmachung" der Inhalte Dritter und der "Zugänglichmachung" als Verbreitung der angeblich illegalen Straftatbestände hat eine völlig groteske Reichweite. Leider hat die Amtsrichterin im Fall Alvar Freude genau diese Argumentation unterstützt und sogar noch verschärft: Für eine Zugänglichmachung bedarf es nicht einmal eines Hyperlinks, die bloße Nennung reicht aus.
MNfG -asb