On Wed, Jul 14, 2004 at 02:50:59PM +0200, Marc Hennemeyer wrote:
Wir haben dieses Thema neulich auf dem Münchener Treffen diskuiert. Es ist wohl so, daß nur Photos frei verwendbar sind, die von öffentlichen Plätzen aus gemacht worden sind. Bei allem Anderen muß der Inhaber des Hausrechtes mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Das (und der anhängende Subthread) ist nicht das, was ich meinte. Mir geht es speziell um das Deutsche Museum, und jetzt zitiere ich mal direkt von der Seite, die ich verlinkt habe:
: Fotografieren (auch mit Blitz und Stativ) und Videoaufnahmen für : private Zwecke sind erlaubt. Gewerbliche Photo-, Film-, Ton- und : Fernsehaufnahmen sind nach Absprache mit der Pressestelle, Tel. (089) : 2179-475, gegen Gebühr gestattet.
Fotografieren ist also erlaubt. Nur für gewerbliche Aufnahmen braucht es eine Gebühr. Die Frage ist nun, was passiert wenn ich für private Zwecke fotografiere (hobbymäßiges Mitwirken in der Wikipedia), dann aber über die GFDL anderen kommerzielle Nutzung erlaube (Wikipedia-Artikel wird gedruckt und verkauft)? Ist in "private Zwecke" die "Lizensierung unter GFDL" eingeschlossen?
Eigentlich wollte ich nur mal erfahren, ob jemand in diesem speziellen Fall schon bescheid weiss. Ich schicke mal eine Email an die Pressestelle und frag einfach.