On Tuesday 20 July 2004 00:45, Paul Ebermann wrote:
"Marco Krohn" skribis:
Ein Werk gilt als gemeinfrei (englisch public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt.
=> public domain ist nach dt. Recht _nicht_ möglich.
(das man die _Verwertungsrechte_ abtreten kann ist etwas ganz anderes)
Alles weitere findet sich in ... der Wikipedia:
Offenbar nicht ... Da steht auch etwas von "bewusster Freigabe".
den Absatz hatte ich nicht gelesen und es ist mir unbekannt, dass diese Möglichkeit besteht. Ich habe durch kurzes google auch keine weiteren Hinweise darauf finden können.
Ich bezog mich eigentlich auf Abschnitt "2 Rechteinhaber", dort heißt es:
"Im deutschen Urheberrecht ist es nicht möglich, das Band zwischen dem Urheber und seinem Werk zu durchschneiden. "
und dies entspricht auch meinem Kenntnisstand, von "bewusster Freigabe" habe ich jedenfalls vorher noch nichts gehört.
Falls sich jemand sicher ist, dass diese Freigabe in Deutschland nicht möglich ist[1], kann er das dann auch in den Artikel (an passender Stelle) schreiben?
wie bereits von anderen beschrieben wurde, kann ich sehr wohl alle "Verwertungsrechte" abtreten, aber niemals das Urheberrecht selbst. Das steht implizit auch schon im zweiten Abschnitt des Artikels.
Wie sieht es hier international aus? Wenn ich in den USA auf den Schutz verzichte, gilt der hier immer noch weiter?
das kann - IANAL - wahrscheinlich beliebig kompliziert werden, insbesondere wenn die Inhalte über das Internet verbreitet werden.
Viele Grüße, Marco