Bodo Wiska wiska.marketing@t-online.de schrieb/wrote:
Bei der Gründungssitzung müssen 7 Personen zugegen sein, deren Unterschriften unter das Gründungsprotokoll von einem anwesenden Notar beglaubigt werden. [...]
Nein, nur die Unterschrift des Vorstandes (und da reicht, wenn die Satzung eine einzelne Vertretung erlaubt, auch ein Vorstandsmitglied) unter der Anmeldung zum Vereinsregister muss beglaubigt werden.
Dazu braucht man eine von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnete Satzung und einen Nachweis, wer zum Vorstand des Vereins gewählt worden ist - also ein Protokoll der entsprechenden Mitgliederversammlung.
Normalerweise macht man das alles in einem Aufwasch, indem man sich zur Gründungsversammlung trifft, dort die Satzung unterschreibt und einen Vorstand wählt.
Man könnte aber auch die sieben Unterschriften für die Satzung im Umlaufverfahren sammeln. Für die Vorstandswahlen könnte man mit Stimmrechtsübertragungen arbeiten (sofern die Satzung dies zulässt[1]) oder aber -- was sich mit dem Umlaufverfahren kombinieren ließe -- die eigentlich notwendige Mitgliederversammlung dadurch ersetzen, dass alle Mitglieder schriftlich zustimmen.
Später wird man sich die Treffen aber nicht sparen können -- bei mehr als einer Hand voll Mitgliedern wird man wohl kaum die notwendige Einstimmigkeit erreichen (einen Beschluss der Versammlung kann man nur durch eine schriftliche Erklärung _aller_ Mitglieder ersetzen).
Claus ___________________ [1] Was keine so gute Idee ist, da es eine "feindliche Übernahme" des Vereins durch Stimmvieh erleichtert.