On Thursday 18 March 2004 22:02, Martin Zeise wrote:
hier kann ich dir nicht zustimmen. Aus den Recherchen zu meinem aktuellen Fall hat sich für mich eindeitig ergeben, dass lt. § 59 UrhRG die Darstellung von Gebäuden, Plätzen usw. (und dazu zählt auch der Pei-Bau) zulässig ist, solange das Außenansichten betrifft.
Zulässig auf einer Webseite ja, aber nicht unter der GFDL. Für die Wikipedia nützt uns §59 UrhG nämlich wg. §62 UrhG - der explizit Änderungen an der Aufnahme verbietet - gar nichts.
Viele Grüße, Marco