2008/11/4 Johann H. Addicks addicks@gmx.net:
Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Mag sein, dass ich es mir falsch übersetzt habe, aber eine Diskussion/Übersetzung zu den fraglichen Textpassagen ist aus Urheberrechtsgründen leider in der Wikipedia selbst nicht möglich. (Begründung war, dass der GFDL-Text darf nicht geändert/gekürzt kopiert werden, also auch nicht in Auszügen, um darüber zu diskutieren oder einzelne Passagen zu übersetzen.) Daher zitiere ich den Absatz hier sicherheitshalber auch lieber nicht.
Es gibt kein Verbot die GFDL (die FSF erlaubt es, obwohl es der Lizenz zur GFDL widerspricht) zu übersetzen oder auszugsweise oder zur Gänze ins Internet zu stellen. Aber die GFDL steht unter keine GFDL-kompatibelen Lizenz, darf also nicht in das Wiki der de.WP kopiert werden, weil dies einer Freigabe unter der GFDL bedürfte, die aber von der FSF ausdrücklich verboten ist. Wenn es eine Möglichkeit gäbe, die GFDL-Friegabe für einzelne Seiten auszuschalten wäre das kein Problem. Der diesbezügliche Hack wurde aber mal von einem unserer Hacker zu Recht als Teufelei und Resourcenverschwendung und messebare Bindung der selben verboten. (~ 10% Mehrrechenlsitungsverbauch, wenn ich mich richtig erinnere).
syrcro