On Wed, 27 Oct 2004 00:59:48 +0200 (MEST) "Ilja Lorek" ilja.lorek@gmx.net wrote:
Der Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für die Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig bedeuten, dass wir das geltende Recht nicht beachten.
Solche oeligen Verlautbarungen (wir haben doch erst Dienstag, das Wort zum Sonntag kommt samstags) uebersehen, dass es DAS geltende Recht nicht gibt und dass kaum so etwas umstritten ist wie die Auslegung des Urheberrechts. Zur Sache sollte man auch ein anderes Urteil aus diesem Jahr lesen:
http://www.fotorecht.de/publikationen/LG-HH-Digifoto-kl.pdf
Hier scheint uebrigens das Gericht von der Schutzunfaehigkeit von Satellitenfotos auszugehen, was aber laut Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 72 Rdnr. 4 unter Berufung auf LG Berlin nicht zutrifft. Selbst Gerichte haben nicht selten Probleme, sich ueber den Stand des Urheberrechts zu unterrichten.
KG