Martin Zeise wrote:
ich habe heute (gestern) eine Brief erhalten, der zwar meine eigene Homepage betrifft, aber wohl auch für für Wikipedia von Bedeutung ist.
Das Thema ist ja auch seit einigen Wochen Dauerbrenner auf der Mailingliste. Schau mal dazu meine Kommentare zu dem Foto http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Verh%FCllter-Reichstag_IMG0030_asb_... an, das ist ein vielleicht ähnlicher Fall, der durch Richterrecht spezifiziert wurde.
Der Unterschied zu einer privaten Homepage und zur Wikipedia besteht m.E. darin, dass wir eine eventuelle Geschäftstätigkeit des Künstlers nicht beeinträchtigen, da wir weder Postkarten verkaufen noch Vorlagen dafür bereitstellen (IANAL).
Je nach Höhe der geforderten Beträge würde ich schleunigst zu einem Fachanwalt gehen; eine Ersteberatung kostet zwischen EUR 140,- und 200,-. Ich suche übrigens momentan nach einer Rechtsschutzversicherung, die entsprechende zivilrechtliche Prozesse übernimmt, ich habe auf meiner Website zigtausende von Fotos und es ist nur eine Frage der Zeit bis es da Ärger gibt.
MfG -asb