Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, es kommt darauf an, *wo* eine Nutzung passiert. Nutzt man Wikipedia-Inhalte in Deutschland (weil man sie bspw. in Deutschland als Buch vertreibt), gilt deutsches Recht, nutzt man sie in Frankreich, französisches, und in den USA eben US-amerikanisches Recht.
Es ist dabei völlig unerheblich, auf welchem Server die Inhalte liegen, oder aus welchem Land sie ursprünglich stammen.
Uli Wikiweise - besser zu Wissen!
Marco Schuster schrieb:
Bezweifel ich. Denn da haelst du dich direkt auf US-Boden auf. Wie sowas im Internet gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
Marco
On 11/2/08, Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com wrote:
2008/11/2 Lars Aronsson lars@aronsson.se:
Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar kein Datenbankschutz.
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Mathias
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