Matthias Walliczek schrieb:
Thomas R. Koll wrote:
Nein, sinnvoller als das Herumbasteln am falschen Ansatz wäre es, endlich mal die GNU FDL komplett zu lesen - denn tatsächlich müssen maximal 5 Autoren genannt werden.
Die FDL schweigt sich aber über Bewertungsmaßstäbe aus.
Ja, und daraus würde ich schließen, dass das letztlich Interpretationssache ist.
Ja, aber es ist nicht Interpretationssache der MediaWiki-Entwickler oder Thomas Karchers, sondern des Richters, der über die Klage eines nicht genannten Autors zu entscheiden hat.
Die Chancen in einem solchen Fall vor Gericht zu bestehen (bzw. es überhaupt nicht dazu kommen zu lassen) lassen sich durch eine freiwillige Erhöhung der Zahl der genannten Autoren beliebig steigern. Eine Verdoppelung auf 10 erscheint mir bspw. sinnvoll, sollte der eingesetze Algorithmus einigermaßen brauchbar und die Anzahl der abgedruckten Artikel noch halbwegs überschaubar sein.
Ebenso wie es keine klaren rechtlichen Bedingungen gibt, wie sich eine nachfolgende Version der GNU FDL von der aktuellen Version unterscheiden darf - so kommt es auch hier darauf an, etwas in sich schlüssiges und dokumentiertes zu entwickeln, dass möglichst Konsens mit der Autorenmehrheit sein sollte.
Eine Zustimmung der Autorenmehrheit ist wünschenswert, aber das Fehlen von Vorgaben im Lizenztext, was die Weiterentwicklung der Lizenz betrifft, bedeutet nicht, dass die Free Software Foundation hier keinen Einschränkungen unterliegt. Was innerhalb der Grenzen der Formulierung "Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns." liegt, und was außerhalb, würde auch hier ggf. vor Gericht entschieden werden.
Kurt, kein Jurist