Mhmh,
ich habe hier den Eindruck, dass wir da an manchen Stellen doch nicht
genug nachgedacht haben, naemlich in den Faellen, in denen ein etwa
US-amerikanischer Urheber ein Werk erstellt hat, dass in Deutschland
keine Schoepfungshoehe hat, in den USA allerdings doch. Was passiert,
wenn dieser Urheber die Foundation vor einem amerikanischen Gericht
verklagt?
Viele Gruesse
Philipp