Mhmh,
ich habe hier den Eindruck, dass wir da an manchen Stellen doch nicht genug nachgedacht haben, naemlich in den Faellen, in denen ein etwa US-amerikanischer Urheber ein Werk erstellt hat, dass in Deutschland keine Schoepfungshoehe hat, in den USA allerdings doch. Was passiert, wenn dieser Urheber die Foundation vor einem amerikanischen Gericht verklagt?
Viele Gruesse
Philipp