Am Samstag, 29. November 2003 16:17 schrieb Erik Moeller:
Ulrich-
Es ist zwingend vorgeschrieben, beim kopieren des Artikels eine Historie mitzuführen und die letzten fünf Autoren zu nennen.
Der Verweis auf die Originalquelle ist ausreichend, da diese die Historie enthält. Das haben wir bisher bei Wikipedia immer so gehandhabt und sollten das auch in Zukunft tun. Alles andere ist auch bei einem dynamisch wachsenden Lexikon gar nicht zumutbar.
Ich darf also alle herzliche bitten, keine Einträge ins Flexikon rüberzukopieren, an denen ich beteiligt war (z.B. Arzneimittel), ohne dass dort in der Historie mein Name aufscheint (was im Moment technisch nicht machbar ist), weil das meine Urheberrechte verletzt.
Das sehe ich anders und halte mich deshalb nicht daran.
Ich kann Dir nur empfehlen, Dich daran zu halten. Du darfst meine Texte nur unter den Bedingungen der GNU FDL wie folgt verbreiten:
"You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided [...] . In addition, you must do these things in the Modified Version: [...] B. List on the Title Page, [...] together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. "
Der Text ist eindeutig. Ich befreie niemanden von dieser Anforderung. Es geht hier nicht um Zumutbarkeit, es geht nicht um "immer schon so gehandhabt" und es geht nicht um eine "allgemeine Interpretation" in der englischsprachigen WP, sondern darum, dass ich persönlich nur unter dieser Bedingung anderen erlaube, meinen Text zu nutzen. Es gibt keine kollektive Autorschaft bei Wikipedia (so was gibt es prinzipiell nicht), es gibt nur individuelle Autoren, die ein Verwertungsrecht für die Werke anderer individueller Autoren erhalten - unter den eindeutigen und nicht verhandelbaren Bedingungen der GNU FDL.
Damit ein Punkt ganz klar: Wer sich nicht daran hält, wird spätestens dann schadensersatzpflichtig, sobald beispielsweise mir aus seinem Verhalten ein Schaden entsteht. Das würde passieren, sobald etwa (nur als Beispiel) Flexikon Inhalte kommerziell vermarktet, bei denen ich einer der fünf Hauptautoren bin (was im konkreten Fall nicht der Fall ist), wenn mein Name dabei nicht auftaucht. Diesen Anspruch würde ich in so einem Fall juristisch gegen den kommerziellen Anbieter und - so ermittelbar wer den Inhalt dort eingestellt hat - auch gegen diesen geltend machen. So viel für die, die klare Worte lieben.
Ich bin gerne bereit, meine Texte frei verfügbar zu machen. Ich bin nicht bereit zuzulassen, dass diese sich jemand widerrechtlich aneignet und unter seinem Namen irgendwo publiziert (=sich die Lorbeeren einsteckt). Ich bin gerne bereit, das ganze *innerhalb* der Wikipedia extrem locker zu sehen, wenn etwa meine Texte von einem Artikel in einen anderen umkopiert werden, ohne dass mein Name dabei genannt wird, weil für die Arbeit innerhalb der WP die GNU FDL in der Tat extrem unpraktisch ist. Aber so bald das aus dieser Gemeinschaft raus und ins kommerzielle Geschäft rein geht, gelten andere Spielregeln; da werde ich ohne zu zögern die Boxhandschuhe rausholen, falls mir das notwendig erscheint.
Uli
PS: Weil hier oben immer von "ich" die Rede ist: Es ist nunmal eine Eigenschaft des Urheberrechts, dass es immer ein persönliches Recht ist. Ich kann also nicht für andere sprechen, nur für mich.