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"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Die Schutzfristen von Fotos sind nach deutschem Recht ausserordentlich kompliziert. Eine Zusammenfassung habe ich versucht unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildrechte
Zustimmung oder Kritik willkommen.
Die Frage ist nun, ob beispielsweise http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Benn.jpg wirklich "gemeinfrei" ist. Ich denke, es ist ein "Lichtbildwerk", also noch geschützt.
Sonst nur Kleinkram:
Statt "gut gelangen" schreibe "gut gelungen".
Bei "Ad (4)" müssen ein paar Wörter großgeschrieben werden.
- -- http://www.gnu.franken.de/ke/ | ,__o | _-_<, | (*)/'(*) Key fingerprint = F138 B28F B7ED E0AC 1AB4 AA7F C90A 35C3 E9D0 5D1C