Katharina Bleuer wrote:
IANAL, aber ich denke doch, mit Briefmarken ist das wie mit anderen Gegenständen, die man käuflich erworben hat: die darf man abfotographieren und mit dieser *Abbildung* des Gegenstandes tun, was immer man lustig ist.
Sofern sich das in einem rein privaten Rahmen hält, mag das ja noch zutreffen ("wo kein Kläger, da keine Anklage"), sicherlich aber nicht mehr bei einer *Veröffentlichung*.
Ich kann zu diesem ganzen Urheberrechtsunfug nur noch Lessing bemühen: "Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, hat keinen zu verlieren".
MfG -asb