Grundsaetzlich dazu einige Anmerkungen:
1. Es gibt immer noch kein Gentlemen-Agreement zur Nutzung von GFDL-Texten in Printpublikationen, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendu...
Dort liest man stattdessen:
"Derzeit ist davon auszugehen, dass in Druckpublikationen die GNU FDL ganz abgedruckt werden muss und ein Link auf eine Online-Version der Lizenz nicht genügt. Bei Tageszeitungen hat dies die Konsequenz, dass etwa im Fall einer Bildnutzung diese lizenzkonform praktisch nicht in Betracht kommt."
2. Selbst wenn es ein solches gaebe, koennte jeder Autor der Wikipedia gegen eine seiner Meinung nach nicht mit der GFDL uebereinstimmende Nutzung vorgehen.
3. Fuer Lizenzverletzungen gilt http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VI._Anspr.C3.BCch...
Jeder Urheber muss selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen, der Verein oder die Foundation koennte nur taetig werden, wenn der Urheber ihr die ausschliesslichen Nutzungsrechte uebertraegt.
4. Bei vielen Urhebern (AutorInnen eines Artikels) koennte ein beliebiger Urheber die Unterlassung der Weiterverbreitung etwa eines Textes gerichtlich untersagen lassen (bzw. Wikimedia, wenn ihr ein Urheber die ausschliesslichen Rechte uebertraegt).
5. Schadensersatzansprueche geltend zu machen ist nach dem Gutachten bei vielen Urhebern so gut wie ausgeschlossen: "Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw. müssen diese gemeinsam klagen."
Der einfachste Weg fuer Lizenzverletzer, um Schadensersatzansprueche zu vermeiden, besteht somit darin, als IP einen wenn auch nur geringen schoepferischen Beitrag am Artikel zu leisten. Eine gemeinsame Klage aller Miturheber ist dann ausgeschlossen, denn der boeswillige Miturheber wird sich an ihr gewiss nicht beteiligen.
Auch wenn man daran denken kann, irgendwann eine Abmahn-Kanzlei mit der Verfolgung wirklich GRAVIERENDER Lizenzverstoesse zu betrauen - wirklich befriedigend ist diese Rechtslage nicht. Ich sehe auch keine realistische Moeglichkeit, die Mitarbeiter auf eine Uebertragung ausschliesslicher Nutzungsrechte an Wikimedia einzuschwoeren.
Wenn sich Journalisten an der Wikipedia ohne Quellenangabe bedienen, ist das nicht erfreulich und man sollte mit Nachdruck die Quellenangabe erbitten. Aber wenn wir freien Inhalten verpflichtet sind, wie wir immer behaupten, ist es absolut widersinnig, Journalisten dafuer zu bestrafen, dass wir uns die mit Abstand daemlichste freie Lizenz auf diesem Erdenrund ausgesucht haben!
Klaus Graf