auch besser zunächst um einen Dialog bemühen sollen, statt direckt mit einer Einstweiligen-Verfügung gegen Wikipedia vor zu gehen.
Hatten sie ja, nur sind wir Wikipedianer prinzipientreu.
Wer hat im welchen Kreise entschieden, dass der Name genannt wird und dass dies Wikipedia-Prinzipien sind?
Wikimedia DE hat keinen Einfluss auf Directmedia so wie sich Wikimedia DE meiner Meinung nach auch mit dem Einfluss auf den Inhalt der
Wikipedia
zurückhalten sollte, auch um solche Situationen zu vermeiden.
Man sollte vielleicht von Seiten der Wikimedia DE die Wikipedia-internen Mechanismen wie [[Wikipedia:Fragen zur Wikipedia]] (mit zwei Klicks von überall erreichbar) mal etwas stärker propagieren und die nicht-öffentliche info-de@ dafür etwas weniger.
In diesem Fall hat es den Anwalt der Eltern ja gut in die Irre geführt. Eigendlich hätten sie an den im Imperssum genannten Verantwortlichen, Jimmy Wales, wenden müssen. Auch die C-Admins können übrigens haftbar gemacht werden, wenn sie nicht ausschließlich weisungsgebunden arbeiten.
Stefan.Knauf@web.de schrieb:
Mal eine andere Frage: Schadet die Nennung des bürgerlichen Namens von Tron eigentlich wirklich jemandem?
Die Eltern sehen sich geschädigt. Ziffer 8 des Pressecodex sagt: "Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz." http://de.wikipedia.org/wiki/Pressecodex
Durch die Nennung des Namens sind sie eindeutig als Eltern von Tron zu indentifizieren, da sein Klarname kaum verbreitet ist. Auch nach dem Tod eines Menschen bleiben Ehre und Würde des Menschen geschützt. Das BVerfG hat das postmortale Persönlichkeitsrecht in der Mephisto-Entscheidung aus Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Die vermögenswirksamen Persönlichkeitsrechte gehen nach dem Tod an die Erben über. Sie solen nach dem Willen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen handeln. http://www.netlaw.de/urteile/bgh_05.htm
Allerdings handelt es sich bei Trons Namen ja nicht um vermögenswirksamen Persönlichkeitsrechte. Vielleicht müssen die Eltern erst Tron T-Shirts verkaufen um die Namensnennung untersagen zu können.
Ich wage zu bezweifeln, dass es irgendein Engagement gegeben hätte, wenn es sich um eine andere Person gehandelt hätte, z.B. einen Rechtsextremisten, der unter Pseudonym
aufgetreten wäre.
Es gibt, wenn auch vereinzelt. Proteste gegen die Unart der linken Szene Rechtsradikale oft alszu leichtfertig öffentlich mit Namen an den Pranger zu stellen.
stheinz27@compuserve.de schrieb:
als laie ein frage: wann fängt das den an, wann darf nach deiner meinung den ein name genannt werden?
Meiner Meinung nach orientiert sich das am Recht am eigenen Bild http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Demnach dürfen nur Fotos von Personen des Zeitgeschehens ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Dazu gehören in Schranken auch Bilder z.B. von Opfern einer Geiselnahme. Ob, und wann es auch erlaubt ist deren Namen zu nennen, weiss ich nicht.
Allerdings besagt Ziffer 1 des Pressecodex: "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse."
Auf die Wahrung der Menschenwürde zielt auch das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR)" ab. Es wurde 1954 vom BGH entwickelt und wird auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde gestützt. Das BVerfG hat die Bedeutung des APR 1973 herausgestellt.
Aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere durch Berichterstattung in den Medien, kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB oder ein Unterlassungsanspruch beziehungsweise Berichtigungsanspruch (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB ergeben. Bei einer schwerwiegenden Verletzung kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld der aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG abgeleitet wird, bestehen. Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den §§ 185 ff. StGB, der Name (§ 12 BGB das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG oder das Urheberrecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
Der Schutz des Namens beinhaltet aber anscheinend nicht den Schutz vor der Nennung des Namens.
"Jede Berichterstattung über Personen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Die Rechte der thematisierten Person und das öffentliche Informationsinteresse müssen dabei jeweils im Einzelfall gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden. Wenn die Rechte des Betroffenen überwiegen, ist die Äußerung (also die Namensnenung) im Einzelfall unzulässig. Wer sich durch sein Verhalten oder eigene Äußerungen in das Blickfeld der Öffentlichkeit begibt, muss eine kritische Berichterstattung der Medien über sein Auftreten akzeptieren."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_d...
Es muss also abgewogen werden, ob die Nennung des Namens gerechtfertigt ist. Im Fall von Tron sehe ich das nicht.
was ist mit dem RAF leuten dürfen die genannt werden?
Ja
wo ist die grenze? bei der schwere der tat? bei der bedeutung der tat?
Wahrscheinlich. Einen Mörder darf man beim Namen nennen, einen Autodieb wohl nicht. Tron war aber weder Möder noch Autodieb sondern höchstes Opfer. Da darf man den Namen sicher nicht nennen, wenn er noch leben würde, da dies unverhältnismäßig in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen würde. Da er verstorben ist, können diese Rechte aber nicht im gleichen Maße beeinträchtigt werden. Er sucht ja nun zum Beispiel keinen Job mehr.
Stefan.Knauf@web.de schrieb:
Es sieht für mich persönlich teilweise (nochmal: rein persönliche Sicht der Dinge) so aus, als ob eine Subkultur, die es chic findet, nur unter Pseudonym bekannt zu sein, ein Recht auf Pseudonymität einfordern möchte
Man hat das Recht auf Pseudonym, wenn durch Nennnung des Namens zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde. Outet sich zum Beispiel jemand unter Psyeudonym als Kleinkrimmineller, dann darf ihm dadurch kein Nachteil enstehen. Das zählt auch zum Vertrauensschutz des Informanten (Ziffer 5 und 6 des Pressecodex). Mal ganz davon abgesehen, dass in der Wikipedia kein Artikel über einen Autodieb zu finden sein wird, es würde auch nicht statthaft sein mit Namensnennung und/oder Bild zu berichten. Wenn ein Pressesprecher des CCC nur unter Pseudonym genannt werden möchte, muss das nach meiner Meinung eingehalten werden, da ihm ja durch das Amt evtl. Nachteile entstehen könnten und es kein öffentliches Interesse gibt seinen Klarnamen zu erfahren.
Ich sehe wie oben schon gesagt auch kein öffentliches Interesse den Klarnamen von Tron zu nennen.
so long - nym