auch besser
zunächst um einen Dialog bemühen sollen, statt direckt
mit einer
Einstweiligen-Verfügung gegen Wikipedia vor zu gehen.
Hatten sie ja, nur sind wir Wikipedianer prinzipientreu.
Wer hat im welchen Kreise entschieden, dass der Name genannt wird und dass
dies Wikipedia-Prinzipien sind?
Wikimedia DE hat keinen Einfluss auf Directmedia so
wie sich
Wikimedia DE meiner Meinung nach auch mit dem Einfluss auf den Inhalt der
Wikipedia
zurückhalten sollte, auch um solche Situationen zu
vermeiden.
Man sollte vielleicht von Seiten der Wikimedia DE die
Wikipedia-internen
Mechanismen wie [[Wikipedia:Fragen zur Wikipedia]] (mit zwei Klicks
von überall erreichbar) mal etwas stärker propagieren und die
nicht-öffentliche info-de@ dafür etwas weniger.
In diesem Fall hat es den Anwalt der Eltern ja gut in die Irre geführt.
Eigendlich hätten sie an den im Imperssum genannten Verantwortlichen, Jimmy
Wales, wenden müssen. Auch die C-Admins können übrigens haftbar gemacht
werden, wenn sie nicht ausschließlich weisungsgebunden arbeiten.
Stefan.Knauf(a)web.de schrieb:
Mal eine andere Frage: Schadet die Nennung des
bürgerlichen Namens von
Tron eigentlich wirklich jemandem?
Die Eltern sehen sich geschädigt. Ziffer 8 des Pressecodex sagt:
"Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt
jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im
Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine
Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die
Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
gewährleistet den redaktionellen Datenschutz."
http://de.wikipedia.org/wiki/Pressecodex
Durch die Nennung des Namens sind sie eindeutig als Eltern von Tron zu
indentifizieren, da sein Klarname kaum verbreitet ist. Auch nach dem Tod
eines Menschen bleiben Ehre und Würde des Menschen geschützt. Das BVerfG hat
das postmortale Persönlichkeitsrecht in der Mephisto-Entscheidung aus Art. 1
Abs. 1 GG abgeleitet. Die vermögenswirksamen Persönlichkeitsrechte gehen
nach dem Tod an die Erben über. Sie solen nach dem Willen oder dem
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen handeln.
http://www.netlaw.de/urteile/bgh_05.htm
Allerdings handelt es sich bei Trons Namen ja nicht um vermögenswirksamen
Persönlichkeitsrechte. Vielleicht müssen die Eltern erst Tron T-Shirts
verkaufen um die Namensnennung untersagen zu können.
Ich wage zu bezweifeln, dass es irgendein
Engagement gegeben hätte, wenn es sich um eine andere Person
gehandelt hätte, z.B. einen Rechtsextremisten, der unter Pseudonym
aufgetreten
wäre.
Es gibt, wenn auch vereinzelt. Proteste gegen die Unart der linken Szene
Rechtsradikale oft alszu leichtfertig öffentlich mit Namen an den Pranger zu
stellen.
stheinz27(a)compuserve.de schrieb:
als laie ein frage: wann fängt das den an, wann darf
nach deiner
meinung den ein name genannt werden?
Meiner Meinung nach orientiert sich das am Recht am eigenen Bild
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Demnach dürfen nur Fotos von Personen des Zeitgeschehens ohne Zustimmung
veröffentlicht werden. Dazu gehören in Schranken auch Bilder z.B. von Opfern
einer Geiselnahme. Ob, und wann es auch erlaubt ist deren Namen zu nennen,
weiss ich nicht.
Allerdings besagt Ziffer 1 des Pressecodex: "Die Achtung vor der Wahrheit,
die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der
Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse."
Auf die Wahrung der Menschenwürde zielt auch das "Allgemeine
Persönlichkeitsrecht (APR)" ab. Es wurde 1954 vom BGH entwickelt und wird
auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit
Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde gestützt. Das BVerfG hat die
Bedeutung des APR 1973 herausgestellt.
Aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere
durch Berichterstattung in den Medien, kann sich ein Anspruch auf
Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB oder ein Unterlassungsanspruch
beziehungsweise Berichtigungsanspruch (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB
ergeben. Bei einer schwerwiegenden Verletzung kann auch ein Anspruch auf
Schmerzensgeld der aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG abgeleitet wird,
bestehen. Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich
besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den §§ 185 ff.
StGB, der Name (§ 12 BGB das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG
oder das Urheberrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
Der Schutz des Namens beinhaltet aber anscheinend nicht den Schutz vor der
Nennung des Namens.
"Jede Berichterstattung über Personen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen
Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Die
Rechte der thematisierten Person und das öffentliche Informationsinteresse
müssen dabei jeweils im Einzelfall gegeneinander abgewogen und in Einklang
gebracht werden. Wenn die Rechte des Betroffenen überwiegen, ist die
Äußerung (also die Namensnenung) im Einzelfall unzulässig. Wer sich durch
sein Verhalten oder eigene Äußerungen in das Blickfeld der Öffentlichkeit
begibt, muss eine kritische Berichterstattung der Medien über sein Auftreten
akzeptieren."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_…
Es muss also abgewogen werden, ob die Nennung des Namens gerechtfertigt ist.
Im Fall von Tron sehe ich das nicht.
was ist mit dem RAF leuten dürfen die genannt werden?
Ja
wo ist die grenze?
bei der schwere der tat?
bei der bedeutung der tat?
Wahrscheinlich. Einen Mörder darf man beim Namen nennen, einen Autodieb wohl
nicht. Tron war aber weder Möder noch Autodieb sondern höchstes Opfer. Da
darf man den Namen sicher nicht nennen, wenn er noch leben würde, da dies
unverhältnismäßig in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen würde. Da er
verstorben ist, können diese Rechte aber nicht im gleichen Maße
beeinträchtigt werden. Er sucht ja nun zum Beispiel keinen Job mehr.
Stefan.Knauf(a)web.de schrieb:
Es sieht für mich persönlich teilweise (nochmal:
rein persönliche
Sicht der Dinge) so aus, als ob eine Subkultur, die es chic findet, nur
unter Pseudonym bekannt zu sein, ein Recht auf Pseudonymität
einfordern möchte
Man hat das Recht auf Pseudonym, wenn durch Nennnung des Namens zu sehr in
die Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde. Outet sich zum Beispiel jemand
unter Psyeudonym als Kleinkrimmineller, dann darf ihm dadurch kein Nachteil
enstehen. Das zählt auch zum Vertrauensschutz des Informanten (Ziffer 5 und
6 des Pressecodex). Mal ganz davon abgesehen, dass in der Wikipedia kein
Artikel über einen Autodieb zu finden sein wird, es würde auch nicht
statthaft sein mit Namensnennung und/oder Bild zu berichten. Wenn ein
Pressesprecher des CCC nur unter Pseudonym genannt werden möchte, muss das
nach meiner Meinung eingehalten werden, da ihm ja durch das Amt evtl.
Nachteile entstehen könnten und es kein öffentliches Interesse gibt seinen
Klarnamen zu erfahren.
Ich sehe wie oben schon gesagt auch kein öffentliches Interesse den
Klarnamen von Tron zu nennen.
so long - nym
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