Bedenkliche Nutzung von Wikipedia-Inhalten
Wenn ein Dritter die Wikipedia-Inhalte außerhalb der besonderen Möglichkeiten der GNU-FDL benutzt (Inhalte verwenden, nicht abschreiben!) und z.B. die Regelungen des Zitatrechts einhält, dann kann der Dritte sein so entstandenes Werk auch mit Copyright versehen - andernfalls wäre auch jede Quellennutzung z.B. beim Erstellen von Zeitungsartikeln unmöglich.
Der Unterschied ist, dass die GNU-FDL es eben auch erlauben würde, die Wikipedia-Inhalte vollständig zu übernehmen, wie es außerhalb der Lizenz nicht möglich wäre. (Nur) in diesem Fall müssen dann die besonderen Bestimmungen der GNU-FDL eingehalten werden.
Der Fehler von Journalisten liegt also darin, zwar die Besonderheiten der GNU-FDL mitunter zu nutzen (Inhalte 1:1 übernehmen), aber dabei zu verfahren, als würden sie eine normale Quelle in der herkömmlich zugelassenen Form nutzen (ohne Beachtung der Vorschriften der GNU-FDL).
Es sollte aus rein praktischen Gründen darauf gedrängt werden, dass zumindest ein allgemeiner Quellenhinweis auf die Wikipedia erfolgt: Wenn nämlich das Erscheinungsdatum und die Daten der Versionsgeschichte nicht abgeglichen werden, kann bei Dritten schnell der Eindruck entstehen, wir wären diejenigen gewesen, die abgeschrieben hätten...
Alexander Klimke (Berlin-Jurist)