Am Dienstag, 13. Juli 2004 22:14 schrieb Benjamin Otto:
Am Tuesday 13 July 2004 08:02 schrieb Michael K�rschner:
Bedingung zum Erwerb eines Leistungsscheines: -regelmäßige aktive Teilnahme -Übernahme eines Kurzreferates -Vorbereitung einer Vorführung (zu zweit) -kurzer populärer Text über ein Thema nach Wahl für Wikipedia (www.de.wikipedia.org)
Klar finde ich - als jemand, der die Wikipedia gerne um gute Artikel bereichert sieht - das irgendwie gut. Jedoch tun sich da meines Erachtens nach auch rechtliche Probleme auf. So gut ich die GFDL auch finde, sollte IMHO trotzdem niemand - auch indirekt durch Noten/Scheinvergabe - dazu gezwungen werden, Texte unter der GFDL zu veröffentlichen.
Wer wird denn dazu gezwungen? Es kann doch jeder frei entscheiden, ob er den Kurs zu den obigen Bedingungen besucht!?
--Ivo Köthnig