Arnd Hüneke schrieb:
Das ist einfach: Du beantragst einen internationalen Haftbefehl – wobei hier auch ein deutscher inländischer gereicht hätte
der war doch ausländer...check ich nicht
– und als er dann über die Grenze kam und sein Visum bzw. Pass vorlegte, wurde er über den Fahndungscomputer des BGS ausgespuckt. Und dann hat er natürlich etwas – nicht während seines Aufenthaltes - in Deutschland getan, denn im deutschen Strafrecht ist der Ort der Handlung, aber auch der Ort des Erfolges Tatort. Da bei Internetgeschichten eine weltweite Wirkung angenommen werden kann, sofern der Zugang nicht durch die Provider blockiert wird, machte sich der Australier auch strafbar. Gleiches gilt übrigens auch für den Neonazi und kanadischen Staatsbürger Zundel, der an Deutschland ausgeliefert wurde. Nachzulesen ist übrigens diese Entscheidung in der Sammlung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 46, S. 212ff. (12. Dezember 2000; Aktenzeichen 1 StR 184/00); daneben veröffentlicht in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2001, S. 624, und der neuen Zeitschrift für Strafrecht 2001, S. 305 (und folgender Web-Link: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3 - Achtung, die Leitsätze unterliegen hier tlw. dem Urheberrecht).
Wir Juristen kriegen alle. Jeden – ohne Ausnahme!
nuja.. schau mal auf die schulhöfe eine neue statistik besagt dass äglich über die schulhöfe 3000 cds den besitzer wechseln... Marco
:: AHK
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: wikide-l-bounces@Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces@Wikipedia.org] Im Auftrag von Marco Schuster Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 15:33 An: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Betreff: Re: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen
--- Ursprüngliche Nachricht --- Von: "Alexander Klimke" Alexander.Klimke@gmx.de An: wikide-l@Wikipedia.org Betreff: [Wikide-l] Umfassende Zuständigkeit deutscher Gerichte bezüglich Internetveröffentlichungen Datum: Thu, 2 Jun 2005 12:58:42 +0200 (MEST)
M. Schuster hat das Problem angesprochen inwieweit deutsche Gerichte für Handlungen im Internet zuständig sind, deshalb nur nochmal ein drastisches Beispiel aus dem Strafrecht:
Ein australischer Staatsbürger hat (ausschließlich) von Australien aus im Internet in deutscher Sprache die Auschwitz-Lüge verbreitet. Als er zu Besuch in Deutschland weilte, wurde er festgenommen und in Deutschland nach deutschem Recht verurteilt. Im Auschwitzlüge II-Urteil hat sich der Bundesgerichtshof u.a. festgestellt, dass die Verbreitung in deutscher Sprache ausreicht, weil Zielgruppe damit auch Deutschland war. Deutsche Gerichte sind zuständig, unabhängig davon, was für ein Staatsbürger die Handlung von wo auch immer aus vornimmt (gilt so für das Strafrecht und dort in genau dieser Form auch nur für bestimmte Deliktsformen, verschafft aber einen Eindruck davon, dass nach deutschem Recht mehr Zuständigkeiten bestehen, als man so zunächst vermuten würde).
Des is ja der Wahnsinn. Aber ich frage mich wie die deutschen Behörden erfahren haben, dass dieser Australier der ist, der nach deuschland kam und wie sie ihn estnahmen obwohl er während seines aufenthaltes in d nichts getan hat.
Marco