On Thu, 20 May 2004 00:15:43 +0200, Melvin Lafalle wrote:
Lothar Kimmeringer wrote:
Also: Rein in die Museen und Fotos für die Wikipedia machen!
Ohne Blitz kann das AFAIK gar nicht verboten werden. Solcherart
jetzt würde ich aber doch gerne mal wissen, wie Du diese Aussage genau begründest; in vielen Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Fotografieren qua Hausordnung und Hausrecht auch ohne Blitz definitv verboten und wird auch so durchgesetzt,
So kenne ich das zumindest in muenchner Mueseen eben nicht so (BTDT) Ich habe immer gefragt, ob ohne Blitz fotographiert werden darf und immer war die Antwort ja.
so etwa im Gutenbergmuseum in Mainz oder in der Deutschen Bibliothek in Leipzig.
Was genau wird dort ausgestellt, handelt es sich dabei um staatliche oder private Museen? Wenn die Werke noch juengeren Darums sind (Picasso oder Dali z.B.) kann ich das nachvollziehen, ansonsten eher nicht.
Ich fürchte, dass Du Verwertungs- und Eigentumsrechte verwechselt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn man mir erlaubt mit der Netzhaut Bilder festzuhalten, dann sollte dies auch mit einer CCD-Chip moeglich sein.
Wie gesagt, bin ich in der Vergangenheit nicht anarchisch aufgetreten und habe immer gefragt, aber so unflexibel wie so mancher Museumswaerter ist, waere mir das bis dato sicher- lich verboten worden, wenn es wirklich nicht erlaubt gewesen waere.
Gruesse, Lothar