Hallo Sascha Wildner schrieb:
mal theoretisch gefragt:
wäre es wohl urheberrechtlich ein Problem, wenn man alle Artikelnamen einer anderen Enzyklopädie mit denen der Wikipedia vergleicht, um zu sehen, was in der WP noch fehlen könnte? Und die Ergebnisse dann in einer Art stark erweiterten Artikelwunschliste veröffentlichen würde?
Bernd Kreissig, Geschäftsführer der Brockhaus Duden Neue Medien GmbH, schrieb eben eine sehr freundliche, aber bestimmte Mail an info@wikipedia.de, in der er uns darauf hinweist, dass dies nicht in Ordnung ist: "Die Stichwortliste unterliegt damit dem Urheberrecht, und die Veröffentlichung im Internet in dieser Form ist rechtswidrig."
Ich habe an dieser Tatsache keine Zweifel und werde gleich die entsprechenden Seiten löschen. Falls hier jemand gegenteiliger Auffassung ist möge er dies begründen, die Seiten können ggf. wieder hergestellt werden. Davon gehe ich jedoch erstmal nicht aus, und ich denke in Urheberrechtsangelegenheiten sollten wir dem Grundsatz folgen "better safe than sorry".
Kurt