Ralf Hagen schrieb:
Zum Kernbestand des Rechtsextremismus zählt seit dem
Verbotsurteil der
[[Sozialistische Reichspartei|SRP]] [[1951]] die Ablehnung von:
*Achtung vor den im [[Grundgesetz]] konkretisierten [[Menschenrechte]]n
[...]
Nein. Das gehört zum Extremismus (ohne "Rechts-" vornedran).
-thh