mastapasta schrieb:
Wie wär´s wenn man Alternativ z.B. die IP konvertiert mit md5 oder so. Dann ist der Beitrag immer eindeutig.
md5 lässt sich bei so wenigen Einträgen zurückrechnen. Das Problem ist, dass gar nicht erfasst (in der DB) werden darf, von welcher IP der Beitrag kommt. Sprich: es SOLL (nach diesem Urteil) gar nicht erkennbar sein, wenn 2 Beiträge von der gleichen IP kommen.
Die Frage ist ja auch ob dieses Urteil überhaupt für die Wikipedia gilt, meines Wissen´s steht keiner der entsprechenden Server in Deutschland.
beim Urheberrecht richten wir uns bisher nach deutschem Recht...
Was ist wenn jmd. einen Eintrag macht der gesetzeswidrig ist. Der Betreiber kann dann nicht mehr auf den Verfasser verweisen.
tja, in dem Falle ist dann wohl in Zukunft (da es ja nach dem Rechtsverständnis einiger nichts gibt, wofür nicht irgendwer haftbar ist) der Betreiber Schuld.