Ich verstehe den Abschnitt "Relicensing" in der GFDL1.3 so, dass bei
Werken, die in einer "Mehrbenutzer-Plattform" (hier:Wiki) entstanden sind, es ausreichend ist, bei der Attribuierung eben als Urheber den Namen dieser Platform anzugeben.
Diese Interpretation halte ich für fehlerhaft:
Gemäß 4c CC-by-sa muss der "original author" genannt werden.
"Republishing" im Sinne des Paragraph 11 der GFDL 1.3 ist ein einmaliger Akt der Umwidmung, die WMF wird dadurch nicht einmal zum "publisher" sondern bleibt "operator". Erst recht wird sie nicht zum "original author".
Dann würde die Umlizenzierung der Wikipedia von GFDL auf CC-sa-by aber nicht den gewünschten Befreiungsschlag "Wikipediatexte auch für Printmedien weiternutzbar" bringen, weil ja dann immernoch mindestens die fünf(?) Hauptautoren rechtssicher ermittelt und genannt werden müssten.
-jha-