On Sat Feb 21, 2004 at 11:2857AM +0100, Karl Eichwalder wrote:
Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de writes:
Das geht doch irgendwo in Richtung Nötigung oder irre ich mich da? Die Urheberrechte liegen nun mal beim Urheber,
Auf die Urheberrecht kommt es hier nur relativ wenig an. Entscheidend sind die Verwertungsrechte, die von dritter Seite eit über den Tod des Urhebers hinaus beansprucht werden.
... die sie aber auch auf Grundlage geltenden Rechts erhalten haben, und die sie wohl auch auf Grundlage dieses Rechts beanspruchen und verteidigen duerfen - genau so wie wir die GFDL verteidigen.
und der kann und darf in meinen Augen frei entscheiden wer und zu welchen Bedingungen was mit seinen Werken machen darf.
Wie gesagt, viele, viele Urheber können gar nicht mehr entscheiden; es sind die Rechtsnachfolger und Verlage, Konzerne und Verwertungsgesellschaften, die oft ein höchst zweifelhaftes Verhalten an den Tag legen.
Fuer viele Firmen im 'traditionellen' Modell sind Lizenzen im Stil der GPL (fuer Software) und GFDL etwas ketzerisches. Und es faellt ihnen schwer, Verwertungsrechte an etwas fuer umsonst wegzugeben, fuer die sie gezahlt haben. Und sie geben nicht nur uns die entsprechenden Verwertungsrechte, sondern sie geben sie dadurch der ganzen Welt. *Jeder* auf der Welt darf diese Sachen dann selbst (zwar mit entsprechender Quellenangabe, aber immerhin) z.B. in einem Buch drucken, und das Buch dann auch verkaufen.
Und sie haben Angst davor, Praezenzfaelle zu schaffen, sie haben Angst vor einem Dammbruch und demenstprechend weigern sie sich auch schon bei kleinen Anfragen nach aelteren Sachen.
Die GFDL nimmt dem Urheber keine Rechte weg. Der Urheber kann seine Werke weiterhin nach Belieben veröffentlichen.
Doch, es nimmt ihm ein Recht weg, und zwar die Entscheidung, wer wann was wo veroeffentlichen darf und wer nicht. Fuer einige mag das ein sehr wichtiges Recht sein.