"Klaus Graf" schrieb:
Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Das ist unzutreffend. Das Landgericht hatte über die Rechtsfrage nicht mehr zu entscheiden.
Die Beklagte hat als Berufungsantrag gestellt, das Urteil insoweit abzuändern, als die Speicherung von abgerufener Datei usw. auch dann untersagt wurde, wenn diese Speicherung anonymisiert - ohne IP - erfolgt. Das hat der Kläger anerkannt. Nur darüber wurde entschieden; gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde im übrigen keine Berufung eingelegt.
-thh