Jens Müller wrote:
elwp@gmx.de writes:
Da hat jemand eine längere Liste in den Medizin-Artikel kopiert, der von einer Web-Seite stammt, auf der ' © Bundesärztekammer' steht. Ist bei einer solchen Liste die Schöpfungshöhe so groß, dass die Kopie als Urheberrechtsverletzung gelten muss?
Du meinst die Liste mit den Fachgebieten und Qualifikationen? Die müßte doch gesetzlich geregelt sein. Und Gesetze genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Unabhängig von Urheberrechtsproblemen stellt sich die Frage, ob die Einstellung dieser Liste sinnvoll war. Dazu würden mich IMO erstmal interessieren: * Ist diese Gliederung BRD-spezifisch oder existiert sie genau _so_ auch in anderen Ländern? Ich würde eine anerkannte wissenschaftliche Systematik an dieser Stelle der Gliederung des Berufsverbands eines Landes vorziehen. So entspricht das nicht wirklich dem Allgemeinanspruch einer Enzyklopädie.
viele Grüße, Elian PS: Ich werde demnächst mal einen der beteiligten darauf ansprechen.