Jens Müller wrote:
elwp(a)gmx.de writes:
Da hat jemand
eine längere Liste in den Medizin-Artikel
kopiert, der von einer Web-Seite stammt, auf der
' © Bundesärztekammer' steht. Ist bei einer solchen
Liste die Schöpfungshöhe so groß, dass die Kopie
als Urheberrechtsverletzung gelten muss?
Du meinst die Liste mit den Fachgebieten und Qualifikationen? Die
müßte doch gesetzlich geregelt sein. Und Gesetze genießen keinen
urheberrechtlichen Schutz.
Unabhängig von Urheberrechtsproblemen stellt sich die Frage, ob die
Einstellung dieser Liste sinnvoll war. Dazu würden mich IMO erstmal
interessieren:
* Ist diese Gliederung BRD-spezifisch oder existiert sie genau _so_ auch
in anderen Ländern?
Ich würde eine anerkannte wissenschaftliche Systematik an dieser Stelle
der Gliederung des Berufsverbands eines Landes vorziehen. So entspricht
das nicht wirklich dem Allgemeinanspruch einer Enzyklopädie.
viele Grüße,
Elian
PS: Ich werde demnächst mal einen der beteiligten darauf ansprechen.