Heinz-
es gibt die GNUFDL, die sicherlich nicht immer
praktisch ist, sondern
einfach nur vorgaben macht und beachtet werden sollte. jegliche übersetzung
kann hinsichtlich der historienverwaltung beanstandet werden.
Die FDL ist eine Lizenz für Print-Dokumente. Bei der Anwendung auf
elektronische Dokumente können wir uns das juristische Prinzip der
Subsumtion zu Nutze machen und in bestimmten Fällen die für uns
praktikabelsten Lösungen wählen, die noch im Sinne der Lizenz sind.
Ein Link auf die Historie der englischen Seite am Fuße des Artikels
entspricht den sachlichen Erfordernissen der FDL. So handhaben wir es ja
auch, wenn Dritte Artikel von uns verwenden.
Viele Grüße
Erik