Heinz-
es gibt die GNUFDL, die sicherlich nicht immer praktisch ist, sondern einfach nur vorgaben macht und beachtet werden sollte. jegliche übersetzung kann hinsichtlich der historienverwaltung beanstandet werden.
Die FDL ist eine Lizenz für Print-Dokumente. Bei der Anwendung auf elektronische Dokumente können wir uns das juristische Prinzip der Subsumtion zu Nutze machen und in bestimmten Fällen die für uns praktikabelsten Lösungen wählen, die noch im Sinne der Lizenz sind.
Ein Link auf die Historie der englischen Seite am Fuße des Artikels entspricht den sachlichen Erfordernissen der FDL. So handhaben wir es ja auch, wenn Dritte Artikel von uns verwenden.
Viele Grüße
Erik