> -----Original Message-----
> From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de]
> Sent: martedì, 14. settembre 2004 18:08
> To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia
> Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
> Wird er? Das duerfen gern die Gerichte entscheiden.
Ja was glaubst du denn? Dass ein Autor, der zwei Absätze zur
Online-Hilfe von notepad.exe beigetragen hat, aus einem
Gesinnungswandel heraus die Auslieferung von Windows stoppen
kann und für die millionenschweren Kosten nicht geradestehen
muss? Dass der Brockhaus-Verlag seine Auflage aus den Läden
zurückholen muss, weil der Autor eines Artikels seine Nutzungs-
erlaubnis zurückzieht?
> > Wohl wahr, das betrifft aber nicht den von dir erwähnten
> > Paragraphen 42, den der Urheber in jedem Falle auch dann
> > in
> > Anspruch nehmen kann, wenn er irgendeine
> > OpenContent-Lizenz
> > verwendet hat.
>
> Geht es hier darum, Recht zu haben oder moegliche Probleme
> zu eroertern? OpenConten-Lizenzen regeln im uebrigen solche
> Rueckrufsrechte.
Das können sie gar nicht. Das Rückrufsrecht nach Paragraph
42 ist dem Urheber gesetzlich verliehen und unveräusserlich. Das
ist doch gerade der Witz beim deutschen Urheberrecht: der
Urheber kann sein Werk anderen unter Nutzungsbedingungen zur
Verfügung stellen. Seine Rechte kann er nicht übertragen.
Insbesondere kann er eine Ausübung des Rückrufsrechts nicht
ausschliessen.
> Anfragen von mir an drei US-Regierungsbehoerden mit der
> Bitte um eine Klaerung laufen noch.
Prima, danke.
Bernd.