Satzungsänderungen sind jederzeit möglich
Wenn die Satzung es nicht anders regelt, ist für Satzungsänderungen nach § 33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zu beachten sind natürlich die Satzungsvorschriften über die Beschlusssfähigkeit der MV.
Wo ist das Problem?
Heinz-Josef Lücking wrote:
Satzungsänderungen sind jederzeit möglich
Wenn die Satzung es nicht anders regelt, ist für Satzungsänderungen nach § 33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zu beachten sind natürlich die Satzungsvorschriften über die Beschlusssfähigkeit der MV.
Wo ist das Problem?
Das wissen wir auch, daß ist incht der Punkt. Lies Dir bitte die älteren Diskussionen genauer durch - es geht um den Status der Gemeinnützigkeit, der Satzungsänderungen stark erschwert.
Andre aka Sansculotte
ist die wikipedia momentan nicht gemeinützig?
"Andre Darmochwal" sansculotte@despammed.com schrieb im Newsbeitrag news:c541pq$fso$1@sea.gmane.org...
Heinz-Josef Lücking wrote:
Satzungsänderungen sind jederzeit möglich
Wenn die Satzung es nicht anders regelt, ist für Satzungsänderungen nach § 33 BGB eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zu beachten sind natürlich die Satzungsvorschriften über die Beschlusssfähigkeit der MV.
Wo ist das Problem?
Das wissen wir auch, daß ist incht der Punkt. Lies Dir bitte die älteren Diskussionen genauer durch - es geht um den Status der Gemeinnützigkeit, der Satzungsänderungen stark erschwert.
Andre aka Sansculotte
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