Aber ein Notar ist wirklich überflüssig bei der
Gründung; so um 1995
herum hatten wir jedenfalls keinen dabei.
Der Notar muss nur die Unterschriften des Vorstandes auf der Anmeldung zum Vereinsregister
beglaubigen. Dazu muss der nun wirklich nicht dabei sein. Das kannder Vorstand später beim
Notar machen.
Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia <wikide-l(a)Wikipedia.org> schrieb am
06.01.04 00:17:03:
>
> wiska.marketing(a)t-online.de (Bodo Wiska) writes:
>
> > BGB § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
> > Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der MITGLIEDER mindestens
> > sieben beträgt.
> >
> > Noch Fragen?
>
> Ja. Denn wenn der Verein gegründet ist, können externe leicht eintreten
> und dann nimmt man die Eintragung vor. So habe ich das jedenfalls mal
> gehört - es mag aber alles falsch sein und es ist, ohne Ironie gesagt,
> besser, die Dinge vor großen Reiseaktionen gründlich zu organisieren.
>
> > ;-)))
>
Aber ein Notar ist wirklich überflüssig bei der
Gründung; so um 1995
herum hatten wir jedenfalls keinen dabei.
>
> --
> | ,__o
> | _-\_<,
>
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)
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