Solange mir hier niemand fundiert mit juristischen Kommentaren und Belegstellen das Gegenteil beweist, bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Annahme, man duerfe eine private Mitteilung von RECHTS wegen (Netiquette ist etwas anderes) nicht ungefragt oeffentlich machen, eine wahnhafte Einbildung darstellt.
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bz013334.html
Viele Grüße, Marco
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On Tue, 25 Jan 2005 18:34:08 +0100 "Marco Krohn" marco.krohn@web.de wrote:
Solange mir hier niemand fundiert mit juristischen Kommentaren und Belegstellen das Gegenteil beweist,
bleibe
ich bei meiner Meinung, dass die Annahme, man duerfe
eine
private Mitteilung von RECHTS wegen (Netiquette ist
etwas
anderes) nicht ungefragt oeffentlich machen, eine
wahnhafte
Einbildung darstellt.
Wesentlich differenzierter (und juenger): http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/ag/6019
KG