"Agon S. Buchholz" asb@kefk.net schrieb:
Wolfram Gothe wrote:
Hier meine frage zur GNU-FDL: [...] Nun lese ich aber die GNU FDL und mir ist zwar klar, daß andere die Sachen, die hier entstehen auch kommerziell nutzen dürfen, was die Verwendung der Bilder mit einschließt. Jetzt kommt meine Frage: Ist damit die Verwendung *dieses* speziellen Jpgs, PHNgs oder sonstwas gemeint, oder trete ich auch die *totalen* Bildrechte damit ab? Will heißen, wenn irgendwer irgendwie ein hochauflösendes Tiff in die Hand bekommen sollte, darf der das dann einfach verwenden? Falls das so ist, nehme ich die Bilder lieber wieder raus, schließlich lebe ich davon....
Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich interpretiere die GNU FDL so, dass ich genau das unter die GNU FDL stelle, was ich unter die GNU FDL gestellt und auf die Wikipedia-Server hochgeladen habe, nicht mehr und nicht weniger.
Meiner Meinung nach ist das selbstverständlich
Andre Engels wrote:
Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich interpretiere die GNU FDL so, dass ich genau das unter die GNU FDL stelle, was ich unter die GNU FDL gestellt und auf die Wikipedia-Server hochgeladen habe, nicht mehr und nicht weniger.
Meiner Meinung nach ist das selbstverständlich
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise eine Applikation unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten, man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf Aufforderung herauszugeben.
Man könnte die GNU FDL sicherlich auch dahingehend interpretieren, dass man das gesamte *Werk* freigeben muss, einschliesslich des jeweiligen Äquivalents der Source, was auch immer das bei Fotos oder einem Musikstück bedeuten mag.
MfG -asb
* Agon S. Buchholz asb@kefk.net [2004-02-27 00:12]:
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise eine Applikation unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten, man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf Aufforderung herauszugeben.
Verwechsel nicht GPL und FDL, das sind zwei unterschiedliche Lizenzen.
Gruß, Matthäus Wander.